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STEUERKANZLEI WANNER & FINK GMBH
Aktuelles
Wichtige ausgewählte Neuerungen und aktuelle Themen
Hier können Sie zu ausgewählten, aktuellen Themen von uns fachlich fundierte und verständliche Informationen aus den Bereichen Steuer & Wirtschaft finden. Im Mandanteninformationsbereich bieten wir unseren Mandanten darüber hinaus weitere recherchierte Ausarbeitungen zu den diversen Fachthemen.
Sollten Sie konkrete Fragen in Ihrem Fall haben, können Sie uns gerne wie gewohnt jederzeit persönlich, telefonisch oder per E-Mail erreichen.
Aktuelles
eRechnung
Thema eRechnung (B2B)
Im Business-to-Business (B2B) - Bereich sind nach dem Wachstumschancengesetz ab dem 01.01.2025 künftige elektronische Rechnungen (eRechnungen) nur noch in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen, das dem europäischen Rechnungsstandard EN16931 (CEN-Norm) entspricht und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Demnach wird für inländische Unternehmer nach derzeitigem Rechtsstand die Entgegennahme von eRechnungen ab Januar 2025 verpflichtend, wenn der leistende Unternehmer eine eRechnung im entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD, X-Rechnung) ausstellt.
Für den Versand von eRechnungen im B2B-Bereich gibt es nach aktuellem Stand eine stufenweise Einführung bis Ende 2027, aber auch hier im Detail noch offene Fragen. Nachdem der Zeit- und Ressourcenaufwand je nach Unternehmensgröße und genutzten Systemen erheblich sein kann, empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah mit dem Thema und einer möglichen Implementierung in Ihre bestehenden Projektstrukturen zu befassen. Dadurch verschaffen Sie sich die hierfür erforderliche Zeit, bis die rechtlichen und technischen Details endgültig feststehen.
ab 01.01.2025
Vorrang der Papierrechnung entfällt.
Übergangsregelung: in den ersten zwei Jahren
dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden.
Pdf-Rechnungen dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
ab 01.01.2027
Unternehmen > 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden.
Unternehmen < 800.000 Euro Vorjahresumsatz
dürfen weiterhin sonstige Rechnungen versenden.
ab 01.01.2028
Alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen
versenden.
EDI-Systeme (electronic data interchange) müssen an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.
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© 2024 Steuerkanzlei Wanner & Fink GmbH, Geschäftsführer Anton Fink, Steuerberater
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