STEUERKANZLEI WANNER & FINK GMBH
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Arbeitshilfen für die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei & Mandant
Nachfolgend stellen wir Ihnen verschiedene Formulare, hilfreiche Mandanteninformationen sowie ausgewählte Links zu Ihrer Information und weiteren Verwendung zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, können Sie uns gerne wie gewohnt persönlich, telefonisch oder per E-Mail in der Kanzlei erreichen.
Lohn & Personal
Zur Erstellung einer korrekten Lohn- und Gehaltsabrechnung benötigen wir eine Vielzahl von Informationen. Insbesondere bei Neueinstellungen von Arbeitnehmer/innnen sind umfangreiche und vollständige Angaben erforderlich, wie z. B.:
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vollständiger Name
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Adresse
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Bankverbindung
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Steueridentifikationsnummer
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Sozialversicherungsnummer
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Anzahl Kinder
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Krankenkasse etc.
Bei der Erfassung dieser Angaben unterstützen Sie unsere Personalfragebögen: Die Fragebögen enthalten alle notwendigen Personaldaten eines neuen Mitarbeiters in strukturierter Form.
Je nach Branche ist bei Beschäftigungsaufnahme zusätzlich eine Sofortmeldung zu erstellen. Auch hier haben wir einen eigenen Fragebogen für Sie vorbereitet.
In bestimmten Wirtschaftsbereichen ist eine verpflichtende DEÜV-Meldung spätestens bis zum Beginn der neuen Beschäftigung an die Datenstelle der Träger zur Rentenversicherung (DSRV) zu übermitteln.
Damit wir dies fristgerecht für Sie erstellen können, benötigen wir den vollständig ausgefüllten Fragebogen im Regelfall spätestens einen Tag vor Beschäftigungs-aufnahme. Andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen bei evtl. unangekündigten Zollprüfungen.
Bei einer Festanstellung handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das befristet oder unbefristet, in Voll- oder Teilzeit vereinbart werden kann. Hierbei gibt es zahlreiche arbeitsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Empfehlenswert ist zudem der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags. Bei den branchenspezifischen Verbänden
und Berufskammern, z. B. der IHK München stehen Ihnen im Allgemeinen verschiedene Musterverträge zum Download als Orientierungshilfe zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Minijobs sind hauptsächlich geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt ab 2024 von höchstens 538 Euro monatlich bzw. 6.456 Euro jährlich. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden mit eingerechnet.
Für Minijobber sind in der Regel folgende Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale abzuführen:
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Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 13 %
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Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 15%
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Pauschale Lohnsteuer 2% wenn pauschaler Rentenversicherungsbeitrag geleistet wird
Bei zeitlich begrenzten Beschäftigungen kann es sich aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht auch um eine sog. kurzfristige Beschäftigung handeln. Da es hierbei vielzählige Besonderheiten für den jeweiligen Einzelfall gibt, möchten wir Sie bitten, Kontakt mit unserer Kanzlei aufzunehmen und die Details zur kurzfristigen Beschäftigung direkt mit Ihrer/m Lohnsachbearbeiter/in vorab zu besprechen.
Grundsätzlich sind Minijobs für alle nach dem 01.01.2013 aufgenommenen Beschäftigungen rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung hierzu ist jedoch auf Antrag möglich. Sollte kein schriftlicher Befreiungsantrag gestellt werden, ist ein Beitragsanteil von derzeit 3,60 % vom Arbeitnehmer zu leisten, welcher den Nettoaushilfslohn entsprechend verringert.
Die Personalfragebögen sind kein Ersatz für folgende notwendige Pflichten vom Arbeitgeber gegenüber dem jeweiligen Arbeitnehmer:
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Hinweispflichten
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Aufklärungspflichten
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Informationspflichten
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Dokumentationspflichten
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Nachweispflichten
Individuelle Betriebsvereinbarungen werden nicht berücksichtigt.
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© 2024 Steuerkanzlei Wanner & Fink GmbH, Geschäftsführer Anton Fink, Steuerberater